Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Software „marktcockpit" — Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Ventures Vision GmbH (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „marktcockpit". Ein Angebot an Verbraucher besteht nicht.
§ 2 Vertragsgegenstand und Zweck der Software
Der Anbieter stellt dem Kunden die Software marktcockpit als Cloud-Dienst zur Nutzung über das Internet bereit. Funktionsumfang und gebuchte Module ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung bzw. dem Bestellformular.
marktcockpit ist ein Werkzeug zur Organisation, Dokumentation und Vereinfachung betrieblicher Abläufe im Markt (u. a. Aufgaben, Dienstpläne, Eigenkontrollen, Bestell- und Marktdaten). Die Software unterstützt den Kunden bei der Erfüllung eigener betrieblicher Pflichten, übernimmt diese Pflichten aber nicht und ersetzt weder eine fachkundige Prüfung noch eine Rechts-, Steuer- oder Hygieneberatung im Einzelfall.
Inhalte, Vorlagen, Prüflisten, Hinweise und automatisch erzeugte Auswertungen (einschließlich KI-gestützter Funktionen) werden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. Sie sind allgemeine Hilfestellungen und keine Rechtsberatung und keine Garantie für die Erfüllung gesetzlicher, behördlicher oder vertraglicher Anforderungen (z. B. Lebensmittel-, Hygiene-, Arbeits- oder Datenschutzrecht). Der Kunde prüft die Eignung für seinen konkreten Einzelfall eigenverantwortlich.
§ 3 Verantwortung des Kunden
Der Kunde bleibt für den Betrieb seines Marktes sowie für die Einhaltung aller ihn treffenden gesetzlichen und behördlichen Pflichten allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für lebensmittelrechtliche und hygienerechtliche Anforderungen (u. a. HACCP, Eigenkontrollen, Temperatur- und Reinigungsnachweise), arbeits- und arbeitszeitrechtliche Vorgaben (u. a. Dienst- und Pausenplanung) sowie steuer- und handelsrechtliche Aufzeichnungspflichten.
Die in der Software erfassten, angezeigten oder erzeugten Daten und Nachweise beruhen auf den Eingaben und Einstellungen des Kunden bzw. seiner Mitarbeitenden. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben sowie für die tatsächliche Durchführung der dokumentierten Maßnahmen verantwortlich. Der Anbieter nimmt keine inhaltliche Kontrolle vor und schuldet keinen bestimmten Erfolg (etwa das Bestehen einer amtlichen Kontrolle oder eines Audits).
§ 4 Verfügbarkeit und Datensicherung
Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Software von 95 % im Monatsmittel bereit. Nicht in die Berechnung fallen angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen von Vorleistern oder des Internets). Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
Zur Absicherung des Betriebs führt der Anbieter regelmäßige Backups und Datenbank-Snapshots durch und hält Vorkehrungen für den Ausfall einzelner Systeme vor (u. a. Wiederherstellung aus Sicherungen, Ausweich-/Fallback-Server). Ein Anspruch auf eine bestimmte Sicherungsfrequenz oder einen bestimmten Wiederherstellungszeitpunkt besteht daraus nicht; die eigenverantwortliche Sicherung der Daten durch den Kunden über die bereitgestellten Exportfunktionen (§ 8) bleibt hiervon unberührt. Einzelheiten zu Verfügbarkeit, Sicherung und Support regelt die Leistungsbeschreibung & SLA.
§ 5 Preise und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Tarif je Markt und Monat gemäß Preisliste bzw. Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die ersten drei Monate ab Bereitstellung sind kostenlos und ohne Abonnement (Testphase). Danach wird die Vergütung monatlich im Voraus abgerechnet und ist per SEPA-Lastschrift oder Rechnung zu begleichen.
Verrechnung mit Warenbezug (Acqua-Reaper-Modell): Bezieht der Kunde in einem Abrechnungsmonat Waren von der Acqua Reaper GmbH, wird dieser Warenwert 1:1 auf die Monatsvergütung angerechnet. Erreicht oder übersteigt der Warenwert die Monatsvergütung, entfällt die Lizenzgebühr für diesen Monat vollständig. Deckt der Warenwert die Monatsvergütung nicht, wird er angerechnet und nur der verbleibende Differenzbetrag als Lizenzgebühr berechnet (Beispiel: Monatsvergütung 99 €, Warenbezug 60 € → 39 € Lizenzgebühr). Ein die Monatsvergütung übersteigender Warenwert wird nicht auf andere Monate übertragen. Maßgeblich ist der reguläre Warenwert (netto) ohne Aufschlag. Der Warenkauf selbst ist ein eigenständiger Vertrag mit der Acqua Reaper GmbH. Betreibt der Kunde mehrere Märkte, erfolgt die Verrechnung auf Ebene des Betriebs: Der gesamte Warenbezug bei der Acqua Reaper GmbH wird gegen die Summe der Monatsvergütungen aller Märkte des Betriebs angerechnet.
Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
§ 6 Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass Zugangsdaten geschützt und nur an berechtigte Mitarbeitende vergeben werden, und dass er nur Daten in das System einbringt, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist. Er nutzt die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und stellt die fachliche Bewertung der mit der Software erstellten Nachweise und Auswertungen im eigenen Betrieb sicher.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet Daten DSGVO-konform; das Hosting erfolgt ausschließlich auf Servern in Deutschland.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Folgen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nicht gepflegten Eingaben des Kunden beruhen, auf der Nichtbeachtung von Hinweisen der Software, auf der ausbleibenden tatsächlichen Durchführung dokumentierter Maßnahmen oder auf behördlichen bzw. gerichtlichen Bewertungen der vom Kunden verantworteten Prozesse (§ 3). Für den Erfolg amtlicher Kontrollen, Audits oder Zertifizierungen wird keine Gewähr übernommen. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung der von ihm eingebrachten Daten im Rahmen der bereitgestellten Exportfunktionen selbst verantwortlich.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Nach der dreimonatigen kostenlosen Testphase (§ 5) beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform kündigt. Die kostenlose Testphase kann jederzeit ohne Frist beendet werden; wird sie nicht in ein kostenpflichtiges Abonnement überführt, endet die Nutzung automatisch. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für 30 Tage in einem gängigen Format zum Export bereit und löscht sie anschließend.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.